Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für das Kundenportal und Bestellungen bei Romana Pinsa
Version 1.0 · Stand: 21. Oktober 2026
1. Anbieterin und Geltungsbereich
Betreiberin des Kundenportals kunden.romanapinsa.ch und Vertragspartnerin ist:
Romana Pinsa KLG
Neuhofstrasse 10
8630 Rüti, Schweiz
UID/MWST: CHE-377.694.404 MWST
E-Mail: info@romanapinsa.ch
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung des Kundenportals sowie die darüber abgeschlossenen Bestellungen und Lieferverträge.
Das Portal richtet sich ausschliesslich an Unternehmen und selbständig Erwerbende, die für ihre gewerbliche oder berufliche Tätigkeit bestellen. Bestellungen für private Zwecke sind nicht vorgesehen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Romana Pinsa ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuell vereinbarte Vertragsbedingungen gehen diesen AGB vor.
Besonders zu beachten sind die Verbindlichkeit bestätigter Bestellungen und die Stornierungsfolgen gemäss Ziffer 4 sowie die Regelungen zu Beanstandungen und Haftungsbeschränkungen gemäss Ziffern 8 und 9.
2. Registrierung und Kundenkonto
Mit dem Registrierungsantrag bestätigt die antragstellende Person, dass ihre Angaben vollständig und richtig sind und dass sie zur Vertretung des angegebenen Unternehmens berechtigt ist.
Der Registrierungsantrag ist keine Warenbestellung. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht. Die Freischaltung begründet keinen Anspruch auf Annahme künftiger Bestellungen, bestimmte Preise, Lieferkapazitäten oder Zahlungsbedingungen.
Der Kunde hält seine Unternehmens-, Kontakt-, Rechnungs- und Lieferdaten aktuell. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und nur berechtigten Personen zugänglich zu machen.
Bei Verdacht auf unberechtigte Nutzung ist Romana Pinsa unverzüglich zu informieren. Für Bestellungen von Mitarbeitenden oder anderen Nutzern gelten die gesetzlichen Regeln über die Stellvertretung.
3. Bestellungen und Vertragsabschluss
Produktdarstellungen und Preisangaben im Portal sind, soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, eine Einladung zur Abgabe einer Bestellung.
Vor dem Absenden prüft der Kunde insbesondere Produkte, Mengen, Preise, Lieferart, Lieferadresse und den gewünschten Liefertermin.
Mit dem Absenden einer ausdrücklich als zahlungspflichtig gekennzeichneten Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.
Eine automatische Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung. Sie stellt noch keine Annahme dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Auftragsbestätigung bezeichnet ist.
Der Vertrag kommt zustande, sobald Romana Pinsa die Bestellung per E-Mail oder durch eine dem Kunden mitgeteilte Bestätigung im Portal annimmt. Die dem Kunden mitgeteilte Statusänderung auf «In Produktion» gilt ebenfalls als Annahme, sofern der Vertrag nicht bereits zuvor zustande gekommen ist. Eine ausschliesslich interne Statusänderung gilt nicht als Mitteilung an den Kunden.
Abweichungen von der Bestellung, insbesondere hinsichtlich Produkten, Mengen, Preisen oder Lieferbedingungen, bedürfen der Zustimmung des Kunden.
4. Verbindlichkeit, Änderungen und Stornierungen
Ein bestätigter Auftrag ist verbindlich. Ein blosser Meinungswechsel, ein veränderter Bedarf oder fehlende Verwendungsmöglichkeiten beim Kunden berechtigen nicht zur kostenlosen Stornierung oder zur Verweigerung von Annahme und Zahlung.
Romana Pinsa gewährt kein freiwilliges Widerrufs- oder Rückgaberecht. Die in diesen AGB geregelten Ansprüche bei mangelhafter Leistung und zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
Änderungs- und Stornierungswünsche sind unverzüglich unter Angabe der Bestellnummer an info@romanapinsa.ch oder über eine hierfür vorgesehene Portalfunktion zu richten. Eine Anfrage allein ändert oder beendet den Vertrag nicht. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
Bei Kaufverträgen ist eine Aufhebung nach Vertragsabschluss nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Romana Pinsa möglich. Ohne eine solche Vereinbarung bleibt Romana Pinsa berechtigt, die vertragsgemässe Abnahme und Bezahlung zu verlangen.
Insbesondere nach Beginn der auftragsbezogenen Vorbereitung oder Produktion besteht kein Anspruch auf kostenlose Stornierung. Zur Vorbereitung zählen beispielsweise die auftragsbezogene Beschaffung oder Bereitstellung von Zutaten, die Teigvorbereitung, die Herstellung, die Verpackung und die Organisation der Lieferung.
Stimmt Romana Pinsa einer Stornierung zu, kann sie die bereits erbrachten Leistungen sowie den nachweisbaren, durch die Stornierung verursachten Schaden in Rechnung stellen. Dazu können insbesondere gehören:
- auftragsbezogene Material-, Produktions- und Personalkosten;
- nicht mehr vermeidbare Verpackungs-, Transport- und Drittkosten;
- nicht anderweitig verwertbare Waren;
- nachweisbarer entgangener Gewinn, soweit rechtlich ersatzfähig.
Ersparte Aufwendungen und anrechenbare Erlöse aus einer anderweitigen Verwertung werden berücksichtigt. Dieselben Kosten oder Schäden werden nicht mehrfach berechnet. Romana Pinsa trifft angemessene Massnahmen zur Schadensminderung und erläutert die Berechnung auf Verlangen nachvollziehbar.
Bei vollständig hergestellter, vertragsgemässer Ware, die nicht anderweitig verwertet werden kann, kann der geschuldete Betrag den gesamten vereinbarten Bestellpreis erreichen, abzüglich ersparter Aufwendungen.
Soweit eine Bestellung rechtlich als Werkvertrag einzuordnen ist, bleiben die gesetzlichen Rücktrittsfolgen, insbesondere nach Art. 377 OR, vorbehalten.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Massgeblich sind die für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Preise in Schweizer Franken. Aus den Preisangaben muss hervorgehen, ob die Mehrwertsteuer enthalten ist oder zusätzlich berechnet wird. Lieferkosten und sonstige Zuschläge werden vor Abgabe der Bestellung ausgewiesen.
Preisänderungen gelten ausschliesslich für künftige Bestellungen. Bereits abgeschlossene Verträge bleiben davon unberührt.
Zahlungsart und Zahlungsfrist ergeben sich aus den vor Vertragsabschluss mitgeteilten Bedingungen beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Eine Rechnung darf bereits vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht einseitig ändern.
Bei Zahlungsverzug kann Romana Pinsa den gesetzlichen Verzugszins verlangen. Weitere Mahn-, Inkasso- oder Rechtsverfolgungskosten werden nur geltend gemacht, soweit sie tatsächlich entstanden und gesetzlich geschuldet sind. Eine doppelte Entschädigung ist ausgeschlossen.
Eine Beanstandung einzelner Produkte oder Mengen berechtigt nicht zur Zurückhaltung unbestrittener, davon unabhängiger Rechnungsbeträge. Eine zulässige Zurückhaltung ist auf einen zur Beanstandung angemessenen Betrag zu beschränken.
Bei offenen, fälligen Forderungen oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit kann Romana Pinsa für weitere Bestellungen Vorauszahlung verlangen. Gesetzliche Rechte bezüglich laufender Verträge bleiben vorbehalten.
6. Lieferung, Abholung und Annahme
Verbindlich sind ausdrücklich bestätigte Liefer- oder Abholtermine. Wunschtermine des Kunden werden erst durch ihre Bestätigung verbindlich.
Der Kunde stellt sicher, dass die Ware am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit entgegengenommen beziehungsweise abgeholt werden kann. Er gewährleistet den erforderlichen Zugang und geeignete Lagerbedingungen.
Eine Ablage ohne persönliche Übergabe erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung. Der vereinbarte Ablageort muss die Ware insbesondere vor direkter Hitze und Sonneneinstrahlung schützen.
Unterbleibt die Übergabe aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, entfällt dadurch die Zahlungspflicht nicht automatisch. Romana Pinsa kann die gesetzlich geschuldeten, nachweisbaren Mehrkosten einer erneuten Lieferung, Zwischenlagerung oder erforderlichen Entsorgung geltend machen.
Lebensmittel können unter Berücksichtigung ihrer Haltbarkeit und der Lebensmittelsicherheit nicht unbegrenzt gelagert oder erneut ausgeliefert werden. Soweit zeitlich und sachlich möglich, wird der Kunde vor einer erforderlichen Entsorgung informiert. Ersparte Aufwendungen und anrechenbare Verwertungserlöse werden berücksichtigt.
7. Produkte, Lagerung und Lebensmittelsicherheit
Massgeblich sind die für das bestellte Produkt vereinbarten Eigenschaften sowie die zugehörigen Produktspezifikationen und Kennzeichnungen.
Bei handwerklich hergestellten Lebensmitteln können geringfügige, produkttypische Unterschiede in Form, Farbe und Beschaffenheit auftreten. Solche Unterschiede stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Qualität und Verwendbarkeit nicht beeinträchtigt werden. Vereinbarte Mengen und wesentliche Produkteigenschaften bleiben geschuldet.
Die Produkte benötigen keine Kühlkette. Sie sind vor direkter Hitze und direkter Sonneneinstrahlung zu schützen.
Der Kunde beachtet ab Übergabe sämtliche produktspezifischen Lagerungs-, Haltbarkeits- und Zubereitungshinweise, insbesondere Angaben zur Unversehrtheit der Verpackung, zum Mindesthaltbarkeitsdatum und zur Aufbewahrung nach dem Öffnen.
Romana Pinsa haftet nicht für Beeinträchtigungen oder Schäden, soweit diese durch einen vom Kunden zu vertretenden unsachgemässen Transport, ungeeignete Lagerung oder fehlerhafte Behandlung nach Übergabe verursacht wurden. Dies gilt insbesondere bei direkter Hitze- oder Sonneneinwirkung, Beschädigung der Verpackung oder Missachtung der Produktanweisungen.
Bei Weiterverkauf oder Verarbeitung ist der Kunde für die Einhaltung der für seinen Betrieb geltenden lebensmittelrechtlichen Pflichten verantwortlich.
Angaben zu Zutaten und Allergenen ergeben sich aus den aktuellen Produktspezifikationen und Kennzeichnungen. Eine Eignung für besondere Ernährungsbedürfnisse darf nur aufgrund einer ausdrücklichen entsprechenden Produktangabe angenommen werden. Unklarheiten sind vor der Bestellung zu klären.
Bei einem Produktrückruf oder einer sicherheitsbezogenen Mitteilung arbeitet der Kunde im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten mit Romana Pinsa zusammen und verhindert insbesondere die weitere Verwendung oder Abgabe betroffener Ware.
8. Prüfung, Beanstandungen und Mängelbehebung
Der Kunde prüft die Ware nach Erhalt so rasch, wie dies nach dem üblichen Geschäftsgang möglich ist, insbesondere hinsichtlich Menge, Identität, Verpackung und erkennbarer Schäden.
Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach der Prüfung zu melden; verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Bei verspäteter Prüfung oder Anzeige gelten die gesetzlichen Genehmigungsfolgen, soweit anwendbar.
Die Meldung soll Bestellnummer, betroffenes Produkt, Menge, Charge und eine Beschreibung sowie nach Möglichkeit Fotos enthalten. Fehlende Fotos schliessen einen berechtigten Anspruch nicht für sich allein aus.
Der Kunde ermöglicht Romana Pinsa eine angemessene Prüfung der Beanstandung. Soweit sicher und zumutbar, sind betroffene Ware, Verpackung und Chargenangaben aufzubewahren.
Bei Verdacht auf ein Sicherheitsproblem darf die betroffene Ware bis zur Klärung nicht weiterverarbeitet oder weiterverkauft werden.
Bei einem rechtzeitig gerügten und von Romana Pinsa zu vertretenden Mangel hat Romana Pinsa zunächst das Recht, die betroffene Ware innerhalb einer unter Berücksichtigung ihrer vorgesehenen Verwendung angemessenen Frist zu ersetzen.
Romana Pinsa kann anstelle der Ersatzlieferung nach eigener Wahl eine Gutschrift oder Rückerstattung des auf die betroffene Ware entfallenden Kaufpreises gewähren. Eine Gutschrift ist auf Verlangen auszuzahlen, soweit keine Verrechnung mit fälligen Forderungen erfolgt.
Erfolgt innerhalb angemessener Frist keine geeignete Abhilfe, ist die Ersatzlieferung fehlgeschlagen oder ist sie dem Kunden aus berechtigten Gründen unzumutbar, kann der Kunde eine angemessene Preisminderung oder die Aufhebung des Vertrags hinsichtlich der betroffenen Ware verlangen.
Ein Mangel einzelner Einheiten oder eines abgrenzbaren Teils der Lieferung berechtigt nicht zur Zurückweisung vertragsgemässer übriger Ware, sofern deren Annahme und Verwendung zumutbar bleiben.
Ohne vorgängige Zustimmung von Romana Pinsa darf der Kunde Kosten für eigenständig beschaffte Ersatzware, Rücksendungen oder Entsorgung nicht automatisch Romana Pinsa belasten. Vorbehalten bleiben notwendige und angemessene Massnahmen aufgrund gesetzlicher Pflichten, der Lebensmittelsicherheit oder einer dringenden Schadensminderung, wenn eine rechtzeitige Abstimmung nicht möglich ist. Romana Pinsa ist darüber unverzüglich zu informieren.
Die gesetzlichen Mängelrechte werden, soweit rechtlich zulässig, durch die vorstehenden Regelungen ersetzt. Weitergehende Schadenersatzansprüche richten sich nach Ziffer 9. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
Ein blosser Meinungswechsel, ein veränderter Bedarf oder eine vom Kunden verursachte Beeinträchtigung stellt keinen Produktmangel dar.
9. Leistungsstörungen und Haftungsbeschränkungen
Bei absehbaren erheblichen Lieferproblemen informiert Romana Pinsa den Kunden unverzüglich. Erforderliche Vertragsänderungen, Ersatzprodukte oder neue Liefertermine werden mit dem Kunden vereinbart.
Bei Lieferverzug setzt der Kunde Romana Pinsa grundsätzlich eine angemessene Nachfrist, bevor er wegen des Verzugs vom Vertrag zurücktritt. Die gesetzlich vorgesehenen Fälle, in denen keine Nachfrist erforderlich ist, bleiben vorbehalten.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Romana Pinsa für leicht fahrlässig verursachte unmittelbare Schäden auf den Netto-Auftragswert der von der Pflichtverletzung betroffenen Ware begrenzt.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Umsatzausfälle, Kundenverluste sowie Vertragsstrafen und sonstige Verpflichtungen, die der Kunde gegenüber Dritten übernommen hat.
Die Ansprüche auf Ersatzlieferung, Gutschrift oder Rückerstattung nach Ziffer 8 werden durch diese Schadenersatzbeschränkungen nicht eingeschränkt.
Der Kunde trifft angemessene Massnahmen zur Vermeidung und Begrenzung von Schäden.
Die vorstehenden Ausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegenen Mängeln, Personenschäden oder sonstiger zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produktehaftpflichtgesetz.
10. Elektronische Kommunikation, Datenschutz und Nachweise
Vertragsbezogene Mitteilungen können an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse oder über das Kundenportal erfolgen. Der Kunde sorgt für aktuelle Kontaktdaten. Die rechtliche Wirksamkeit einer Mitteilung richtet sich nach den gesetzlichen Regeln über ihren Zugang.
Romana Pinsa dokumentiert die ausdrückliche Zustimmung zu diesen AGB mit Zuordnung zum Antragsteller beziehungsweise Kundenkonto, dem Zeitpunkt der Zustimmung und der akzeptierten Fassung.
Zur Nachvollziehbarkeit der Vertragsabwicklung können ausserdem Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Mitteilungen und Änderungen des Produktionsstatus dokumentiert werden.
Diese Aufzeichnungen dienen der Vertragsabwicklung und Beweissicherung. Ihre rechtliche Würdigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften; das Recht des Kunden, ihre Richtigkeit zu bestreiten, bleibt unberührt.
Die Bearbeitung personenbezogener Daten, die eingesetzten Dienstleister sowie die Aufbewahrung und Löschung werden in der gesonderten Datenschutzerklärung erläutert.
Vertrags- und Nachweisdaten werden nur so lange aufbewahrt, wie dies für die genannten Zwecke oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
11. Sperrung und Beendigung des Kundenkontos
Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch, unberechtigte Nutzung oder erheblichen Vertragsverletzungen kann Romana Pinsa den Zugang zum Portal vorübergehend sperren oder das Kundenkonto schliessen.
Bereits geschlossene Verträge sowie bestehende Zahlungs- und sonstige Vertragspflichten bleiben davon unberührt. Die Abwicklung laufender Aufträge wird bei Bedarf ausserhalb des Portals ermöglicht.
Die Schliessung eines Kontos führt nicht automatisch zur Löschung von Daten, deren weitere Aufbewahrung für gesetzliche Pflichten oder die berechtigte Durchsetzung beziehungsweise Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist.
12. Änderungen dieser AGB
Für eine Bestellung gilt die bei Vertragsabschluss einbezogene Fassung dieser AGB.
Neue Fassungen werden mit Versionsnummer und Datum veröffentlicht. Änderungen gelten nicht rückwirkend für bereits geschlossene Verträge.
Vor weiteren Bestellungen kann eine erneute ausdrückliche Zustimmung zur aktualisierten Fassung verlangt werden. Die blosse Veröffentlichung einer neuen Fassung ersetzt diese Zustimmung nicht.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Für Streitigkeiten mit Geschäftskunden wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Romana Pinsa KLG als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.
Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben vorbehalten.
